Uns erreichen zahlreiche Anfragen von Angehörigen und BetreuerInnen von Menschen mit Hilfebedarf nach offenen Wohnplätzen. Unsere Wohngruppen sind zu annähernd 100 Prozent belegt. Ein Wohnplatz in unseren Lebensgemeinschaften ist in der Regel auf Dauer angelegt und stellt nur in Ausnahmefällen eine Interimslösung dar. Im Folgenden finden Sie daher Antworten auf einige wichtige Fragen.
Gibt es derzeit offene Plätze?
Derzeit gibt es keinen freien Platz, aber eine Bewerbung kann trotzdem zu einer Perspektive führen. (Stand: Juli 2017)
Gibt es eine Warteliste?
Ja, es gibt eine Warteliste. Allerdings nehmen wir neue MitbewohnerInnen nach gruppendynamischen Gesichtspunkten auf, also nicht nach Eingangsreihenfolge. Uns ist es wichtig, dass die Konstellation einer Gruppe für neue wie bereits beheimatete MitbewohnerInnen in einem für alle Menschen verantwortlichen und von der Perspektive her hoffnungsvollen Rahmen "passt".
Welche Unterlagen soll ich für einen Platz auf der Warteliste einreichen?
Wir benötigen einen Lebenslauf, aktuelle Förder- & Hilfepläne, Entwicklungs- & Arztberichte o.ä., sowie vom Wohnplatzsuchenden oder seinen VertreterInnen eine Einschätzung zum (vermutet) optimalen Wohnumfeld: Hat der/die KandidatIn bestimmte Interessen? Was macht sie/er gerne? Wer oder was kann ihr/ihm Ruhe und Sicherheit vermitteln? Kann er/sie selbst einschätzen, ob/welche Medikation bei ihm/ihr wie wirkt? Gibt es bestimmte Menschen, zu denen sie/er besser Kontakt aufbauen kann als zu anderen? Was wäre für Sie eine Lebensperspektive, bei der Sie den Eindruck hätten „jetzt hat sie/er es geschafft“?
Der von mir betreute Mensch ist fremdaggressiv - ist das ein Ausschlusskriterium?
Nein, denn wir haben uns auf den Umgang mit herausfordernden Handlungsweisen spezialisiert. Allerdings sollten bekannte aggressive Handlungsweisen im Vorfeld einer etwaigen Aufnahme ehrlich und transparent angesprochen werden, um ihnen professionell begegnen zu können. Sollten z.B. sexuelle Übergriffe oder Feuerlegen wider besseren Wissens in einem Aufnahmeverfahren verheimlicht und erst später bekannt werden, kann dies zum sofortigen Abbruch des Aufnahmeverfahrens führen. Näheres zur Ausschlusskriterien finden Sie hier.
Falls ein(e) BewerberIn für eine Aufnahme in eine der vier Wohngruppen in Frage kommt...
...melden wir uns bei Ihnen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Dieses orientiert sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Bewerberin bzw. des Bewerbers und wird so zwanglos wie möglich gestaltet.
Weitere Fragen...
...beantworten wir gerne in einem persönlichen Gespräch. Sie können sich hier bei uns melden.